In Deutschland wurden ca. 7,8 Millionen Personen offiziell als schwerbehindert eingestuft. Beinahe 10 % der deutschen Bevölkerung fallen somit in diese Gruppe. Zusätzlich betrifft das Bedürfnis nach Barrierefreiheit viele ältere Menschen, auch ohne Behinderung. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wessen Onlineshop nicht barrierefrei ist, der büßt eine Menge potenzieller Kundinnen und Kunden ein. Hinzukommen gesetzliche Vorgaben, die die Barrierefreiheit verpflichtend machen. Wir beantworten, wer alles die Richtlinien umsetzen muss, ob es eine einfache technische Lösung gibt und was man jetzt tun sollte, lesen Sie hier.
Es gibt verschiedene Gesetze, die sich um das Thema Barrierefreiheit drehen, doch für Händlerinnen und Händler ist Für Online-Händler wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wichtig werden. Das Gesetz ist ab dem 28.06.2025 anzuwenden. Die im BFSG genannten Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein, wobei eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren zugestanden wird – ansonsten drohen Klagen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt, die eine Hilfestellung zu den genauen Inhalten des Gesetzes darstellen soll.
Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Wenn Kleinunternehmen aber Produkte vertreiben, trifft das BFSG auch auf sie zu.
Die
neuen Gesetze zur Barrierefreiheit stellen eine wichtige Entwicklung dar, die
dafür sorgt, dass das Internet für alle Menschen zugänglicher wird. Es ist
jedoch ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass die Anforderungen an die
Barrierefreiheit allein durch die Integration von Accessibility-Widgets, -Overlays oder
-Toolbars erfüllt werden können. Während diese Tools zweifellos hilfreich sein
können, um bestimmte Aspekte der Barrierefreiheit zu verbessern, reichen sie
allein nicht aus, um die umfassenden Anforderungen der Barrierefreiheitsgesetze
in Deutschland vollständig zu erfüllen.
Für Kleinstunternehmen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gemäß § 15 BFSG eine (kostenlose) Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an.
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Diese Checkliste ist eine Zusammenfassung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eine vollständige Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website oder des Shops sollten Sie weiterführende Ressourcen und Tests nutzen.
Die Einführung des Barrierefreiheitsgesetzes stellt Händlerinnen und Händler vor Herausforderungen, die an die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erinnern. Ich empfehle daher, sich rechtzeitig vorzubereiten und schrittweise Anpassungen vorzunehmen. Leider gibt es für die hohen gesetzlichen Anforderungen keine Plug-and-Play-Lösung, so dass strukturelle Änderungen in den Shops und Websites der Handelsunternehmen vorgenommen werden müssen.
Zwei Aspekte möchte ich besonders hervorheben. Zum einen ist Inklusion immer auch eine Frage der Zielgruppenbetrachtung. Allein die große Zahl der Betroffenen könnte ein Anreiz sein, in Barrierefreiheit zu investieren. Zweitens lesen sich einige der Anforderungen an Barrierefreiheit wie eine Checkliste für gute SEO-Praktiken.