Das Thema Zeiterfassung ist durch Vorgaben der aktuellen BAG-Rechtsprechung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber relevant. Nach dieser sind Arbeitgebende verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erfassen. Die Arbeitszeiten können manuell oder digital erfasst werden. Mit dem jüngst bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll sogar die elektronische Erfassung verpflichtend werden - abgesehen von Handelsunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.
Unabhängig davon bringt die digitale Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung einige Vorteile mit sich. Sie ist in der täglichen Praxis weniger aufwändig und verschafft Ihnen als Arbeitgebender zugleich einen besseren Gesamtüberblick. Was Sie darüber hinaus über die Vorteile der digitalen Arbeitszeiterfassung und rechtlichen Hintergründe wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat einen Entwurf vorgestellt, der besagt, dass Arbeitgeber
verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter am Tag der Arbeit
elektronisch aufzuzeichnen. Dabei müssen sie den Beginn, das Ende und
die Dauer der Arbeitszeit festhalten. Diese Aufzeichnungen müssen
mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Zwar kann die Aufzeichnung an die Mitarbeitenden delegiert werden, aber es bliebe weiterhin die Verantwortung von Ihnen, dies zu kontrollieren. Auch bei der Vertrauensarbeitszeit soll eine Zeiterfassung erfolgen. Alle Handelsunternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden müssten dann ein elektronisches System einführen. Kleinunternehmen können weiterhin eine händische Aufzeichnung vornehmen. Je nach Unternehmensgröße sieht der Entwurf derzeitig bis zu 5 Jahre Übergangsfrist vor. Erstmal scheint demnach keine Eile geboten, aber dennoch sollte unserer Einschätzung nach eine Einführung einer digitalen Zeiterfassung geprüft werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Beschluss vom 13.09.2022 die Entscheidungsgründe in dem Verfahren um die Pflicht einer Zeiterfassung veröffentlicht. Demnach muss der Arbeitgebende die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmenden erfassen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft zunächst den Arbeitgebenden, kann aber an den Arbeitnehmenden delegiert werden. Dabei müssen die Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Eine pauschale Aufzeichnung beispielsweise, dass Mitarbeitende sechs Stunden gearbeitet haben, reicht nicht aus.
Ein zur Arbeitszeiterfassung bereitgestelltes System muss auch tatsächlich genutzt werden. Allein die Bereitstellung reicht nichts aus, der Arbeitgebende sollte die Nutzung auch kontrollieren. Das Arbeitszeiterfassungssystem muss nicht elektronisch sein; ein vom Arbeitgebenden bereitgestellter und handschriftlich auszufüllender Vordruck reicht beispielsweise aus.
Bei Verstößen drohen aktuell jedoch keine Geldbußen. Hiermit ist erst zu rechnen, wenn der Gesetzgeber die genauere Ausgestaltung von Pflichten und Verstößen gesetzlich festlegt. Erst wenn eine konkrete behördliche Anordnung vorliegt, könnten Bußgelder verhängt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Arbeitszeiten zu erfassen, wie beispielsweise die manuelle Erfassung auf Papier oder die elektronische Erfassung per Scanner oder Terminal über Stempeluhren, Zeiterfassungssysteme oder manuelle Aufzeichnungen wie klassische Exceltabellen. Eine digitale Lösung bietet dabei viele Vorteile, wie eine hohe Genauigkeit und eine einfache Handhabung. Die Kosten für ein System zur digitalen Zeiterfassung können je nach Anbieter, Umfang der Funktionen und Größe des Unternehmens variieren. Einige Anbieter bieten ihre Software als monatliches Abonnement an, während andere eine einmalige Gebühr für die Nutzung der Software erheben.
Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass hier zum Beispiel Anschaffungs- und Wartungskosten für die benötigte Hard- und Software anfallen können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Zeiterfassung unterliegt den Datenschutzbestimmungen und erfordert entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten. Dies sollte bei der Einführung eines Systems beachtet werden.
Tipp: Eine digitale Zeiterfassung ist bereits mit einfachen Excel Tabellen, Google Spreadsheets oder Excel for Web möglich.
Digitale Systeme zur Zeiterfassung gibt es viele. An dieser Stelle möchten wir anhand des Anbieters Gastromatic die Möglichkeiten eines solchen Anbieters zur digitalen Zeiterfassung darstellen, denn sie vereinfachen vieles.
Von der Einführung digitaler Arbeitszeiterfassungen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren, da sie so genauer und gezielter die Arbeitsstunden ihrer Mitarbeitenden im Blick haben. Durch die Automatisierung der Zeiterfassung können Arbeitsprozesse vereinfacht und beschleunigt werden, wodurch Zeit und Kosten gespart werden können. Somit kann ein digitales Zeiterfassungssystem für eine höhere Effizienz im Unternehmen sorgen.
Insbesondere kleinen Händlerinnen oder Händlern kann die digitale Zeiterfassung bei der Personalplanung helfen, da sie so besser den Arbeitsbedarf einschätzen können, wodurch sich auch Arbeitsabläufe und Ressourcen besser planen lassen. Die digitale Zeiterfassung bietet hier eine höhere Transparenz.
Durch die Erfassung der Zeiten können beispielsweise auch Überstunden und Urlaubsansprüche automatisch erfasst und berechnet werden. Durch eine korrekte und lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten erfüllen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre gesetzlichen Pflichten und können sich vor eventuellen rechtlichen Konsequenzen schützen.
Eine
digitale Zeiterfassung bietet auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen besseren Überblick über
ihre geleistete Arbeitszeit und möglichen Überstunden. In Zeiten der Arbeitswelt 4.0 in denen nicht mehr stringent von
9:00 bis 17:30 Uhr gearbeitet wird und Arbeitszeiten agiler, dynamischer und
flexibler gestaltet werden können, schafft die digitale Arbeitszeiterfassung
Transparenz und vereinfacht Prozesse. Außerdem bedeutet dies oftmals auch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entlastung, da manuelle Eintragungen
oder Erfassungen entfallen. Zudem kann eine korrekte und gerechte Erfassung der
Arbeitszeit dazu beitragen, dass sich alle Mitarbeitenden gleich behandelt und
nicht benachteiligt fühlen.
Natürlich
kann die digitale Zeiterfassung bei manchen Arbeitnehmenden auch ein Gefühl von
Kontrolle und Überwachung auslösen, was zu Unmut führen kann. Auch technische
Probleme oder Ausfälle können
bei der digitalen Zeiterfassung zu Fehlern oder Verzögerungen führen.
Am Ende gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, ob digitale Zeiterfassung sinnvoll wäre, denn jedes Unternehmen unterscheidet sich und hat individuelle Anforderungen. Wichtig ist jedoch, wenn Sie ein digitales System zur Zeiterfassung einführen möchten, sollten Sie Ihre Mitarbeitenden darüber informieren. Nehmen Sie Ihre Mitarbeitenden mit und kommunizieren Sie die konkreten Vorteile (siehe oben) eines solchen Systems. Bieten Sie einfache und verständliche Schulungen an, die das neue System erklären. Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeitenden keine Angst vor dem System haben und nicht das Gefühl haben Sie werden überwacht. Kommunizieren Sie klar und transparent die Vorteile des gewählten Systems für Ihre Mitarbeitenden. Je höher die Akzeptanz in Ihrem Unternehmen ist, desto einfacher lässt sich ein neues System einführen und umsetzen.
Insgesamt bietet ein digitales Zeiterfassungssystem Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber eine effiziente und zuverlässige Möglichkeit Arbeitszeiten zu erfassen, Verwaltungsaufgaben zu reduzieren und Zeit zu sparen. Natürlich muss am Ende jeder Arbeitgebende mit einer eigenen Kosten-Nutzenrechnung kalkulieren und mittels einer eigenen Bedarfsanalyse evaluieren, ob die Einführung eines digitalen Systems sinnvoll wäre.