DIGI-Zuschuss 2024

Zuschuss zu Digitalisierungsmassnahmen

Die Hessische Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der digitalen Transformation wird 2024 zunächst in einem Aufruf ausgeschüttet.

Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun nicht länger an einen festen Stichtag gebunden, sondern kann fortlaufend bis zum 01.07.2024 eingereicht werden.

Um sich zu bewerben, folgen Sie bitte diesen Schritten:

  1. Registrieren Sie sich im Kunden-Portal.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich erneut mit Ihren selbst gewählten Zugangsdaten an.
  3. Unter „Förderungen“, dann „Förderung finden“, und anschließend „Unternehmen“, finden Sie das Bewerbungsformular für den Digital-Zuschuss.

Unser Tipp

Sprechen Sie Ihr Vorhaben mit unseren Digital-Experten ab.

Überblick

Nennenswerte Änderungen gegenüber der Förderrunde 2022:

  • Updates bestehender Systeme sind nun zulässig
  • Lizenzkosten und Systemservicegebühren sind bis zu 24 Monate zuwendungsfähig
  • Schulungen und Workshops werden weiterhin gefördert, jedoch ggf. anfallende Prüfungsgebühren sind nicht länger förderfähig

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Größere Projekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen, hierfür steht das Bundesprogramm "Digital Jetzt" zur Verfügung.

Hinweis: Es gilt eine Umsetzungsfrist. Diese wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ihrerseits im Projektantrag geplante Maßnahmen müssen bis zu dieser Frist umgesetzt sein.

Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun bis zum 01.07.2024 möglich.

Gefördert werden

  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.
  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung.
  • Die, mit den Anschaffungen verbundenen, Dienstleistungen. Eingeschlossen die Migration bisheriger Daten und die Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme. Sowie erforderliche Schulungen, zu den angeschafften digitalen Systemen, durch externe Anbieter.

    Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.

Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Mindestanforderung

Die Digital-Maßnahme muss mindestens einer der folgenden Ziele zuzuordnen sein:

Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse

Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse (z.B. in den Bereichen Enterprise-Resource-Planning, Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Product-Lifecycle-Management, Dokumentenmanagement, Beseitigung von Medienbrüchen durch Digitalisierung, usw.)

Schaffen von Formen der digitalen Zusammenarbeit

Schaffen der digitalen Infrastruktur für Homeoffice, mobiles Arbeiten und weitere Formen der digitalen Zusammenarbeit innerhalb Ihres Unternehmens, inkl. Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien sowie Einführung von Softwarelösungen für vernetztes Arbeiten

Verbesserung durch digitale Technologien

Verbesserung von Bedienbarkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen durch digitale Technologien

Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen

Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen (z.B. Einführung von Customer-Relationship-Management-Systemen, Programmierung und Einführung neuer Funktionalitäten zur Kundeninteraktion im Webauftritt)

Einführung neuer, digitaler Vertriebskanäle

Einführung neuer, digitaler Vertriebskanäle (E-Commerce-Systeme, Nutzung digitaler Marktplätze, Einführung professioneller Webshops)

Schaffung von digitalen Lieferantenschnittstellen

Schaffung von digitalen Lieferantenschnittstellen (z.B. E-Procurement)

Digitalisierung von Logistik-Prozessen

Digitalisierung von Logistik-Prozessen (z.B. Etikettenscanner, Barcodedrucker, Warenmanagementsysteme)

Erhebung und Analyse von Daten

Erhebung und Analyse von Daten (bspw. Sensorik, Einsatz künstlicher Intelligenz, Aufbau von Datenbanken für KI-Anwendungen)

Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen

Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen (z.B. Verbesserung von physischen Produktionssystemen und digitalen Managementsystemen durch Vernetzung und Kommunikation mit der virtuellen, digitalen Welt)

Integration mobiler Betriebsgeräte

Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung oder Leistungserbringung (z.B. durch App-Software und Vernetzung)

Methoden zur vorausschauenden Wartung

Methoden zur vorausschauenden Wartung (z.B. predictive maintenance)

Verbesserung der Interaktion

Verbesserung der Interaktion zwischen Mensch und Maschine

Additive Fertigungsverfahren

Additive Fertigungsverfahren (z.B. Prototypenfertigung durch 3D-Druck)

Umsetzen eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts

Umsetzen eines auf Ihr Unternehmen angepasstes IT- und/oder Datensicherheitskonzepts

Sonstige Maßnahmen

Sonstige Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Digitalisierung im Unternehmen (Bitte in der Maßnahmenbeschreibung gesondert erläutern und begründen)

Nicht förderfähig

  • Standard Hard- und Software
  • Digitale Flipcharts
  • Gebäude- und Geländeüberwachung
  • Hardware, Software und Dienstleistungen ohne Bezug zum Projektziel 
  • Einfache Webseiten zur Unternehmenspräsentation
  • Erstellung von Videos und Produktfotos
  • Umsetzung der DSGVO

Vorgehen

Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2022 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Wichtig

Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.

Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.

Beispiele

Drucker, Scanner usw.

3D-Drucker, Etiketten- bzw. Barcodedrucker (z.B. für Barcodes zur Verbesserung der Warenlogistik), Etiketten- bzw. Barcodescanner für Warenlogistik, Iris- oder Fingerabdruckscanner für Authentifikationsverfahren, 3D-Scanner/Kamera, Sensorik in Verbindung mit digitalen Anwendungen, vernetzte Steuerungstechnik für die Produktion)

Komplexe Softwarelösungen

Anschaffung und Einrichtung komplexer Softwarelösungen, (z.B. Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-RelationshipManagement-Systeme, Enterprise-Resource-Planning, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme, Computer Aided Manufacturing, Product-LifecycleManagement-Systeme usw.)

Smarte Roboter

Anschaffung von smarten Robotern (z.B. Bedienroboter in Gaststätten, Robotik im Bereich der Logistik & Produktion) inkl. intelligente Anbindung an die betrieblichen Abläufe (z.B. an ein Warenwirtschafts-, ERP- oder Logistiksystem)

Schaffung der digitalen Infrastruktur

Schaffung der digitalen Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten (Dateiserver, Mailserver, Cloudnutzung, VPN, Datensicherheit, Rechner-Telefonie-Integration) Keine Anschaffungen von Standard-Hard- und Software

Webshops oder digitale Marktplätze

Anschaffung und technische Einrichtung professioneller Webshops oder Nutzung digitaler Marktplätze inkl. Anbindung an die betrieblichen Abläufe (z. B. an ein Warenwirtschafts-oder Logistiksystem)

Individualisierte Programmierung

Individualisierte Programmierung von neuen Funktionalitäten für Apps, Webseiten und Produkte (z.B. Produktkonfiguratoren, VR-/AR-Schnittstellen, Chatbots, Gameification, Online-Schnittstellen, Product-as-a-Service, usw.)

Umsetzung von Datensicherheitskonzepten

Umsetzung von Datensicherheitskonzepten inkl. Recovery-Programmen, Viren- und Firewallschutz, Verschlüsselung, Monitoring, unterbrechungsfreie Stromversorgung, EnterpriseMobility-Management-Lösungen, etc.

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Ihre Ansprechpartner

Silvio Zeizinger
Koordination Projektpartner
Thomas Rüger
Projektreferent handel.digital
Benjamin Becker
Projektleiter handel.digital
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Gefördert durch: Technologieland Hessen
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