Die Hessische Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der digitalen Transformation wird 2024 zunächst in einem Aufruf ausgeschüttet.
Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun nicht länger an einen festen Stichtag gebunden, sondern kann fortlaufend bis zum 01.07.2024 eingereicht werden.
Um sich zu bewerben, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Sprechen Sie Ihr Vorhaben mit unseren Digital-Experten ab.
Nennenswerte Änderungen gegenüber der Förderrunde 2022:
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Größere Projekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen, hierfür steht das Bundesprogramm "Digital Jetzt" zur Verfügung.
Hinweis: Es gilt eine Umsetzungsfrist. Diese wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ihrerseits im Projektantrag geplante Maßnahmen müssen bis zu dieser Frist umgesetzt sein.
Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun bis zum 01.07.2024 möglich.
Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.
Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Digital-Maßnahme muss mindestens einer der folgenden Ziele zuzuordnen sein:
Sonstige Maßnahmen zur deutlichen Erhöhung der Digitalisierung im Unternehmen (Bitte in der Maßnahmenbeschreibung gesondert erläutern und begründen)
Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2022 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.
Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.
3D-Drucker, Etiketten- bzw. Barcodedrucker (z.B. für Barcodes zur Verbesserung der Warenlogistik), Etiketten- bzw. Barcodescanner für Warenlogistik, Iris- oder Fingerabdruckscanner für Authentifikationsverfahren, 3D-Scanner/Kamera, Sensorik in Verbindung mit digitalen Anwendungen, vernetzte Steuerungstechnik für die Produktion)
Anschaffung und Einrichtung komplexer Softwarelösungen, (z.B. Automatisierungssoftware, Warenwirtschaftssysteme, Customer-RelationshipManagement-Systeme, Enterprise-Resource-Planning, Software für mobile Produktionssteuerungssysteme, Computer Aided Manufacturing, Product-LifecycleManagement-Systeme usw.)
Schaffung der digitalen Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten (Dateiserver, Mailserver, Cloudnutzung, VPN, Datensicherheit, Rechner-Telefonie-Integration) Keine Anschaffungen von Standard-Hard- und Software
Anschaffung und technische Einrichtung professioneller Webshops oder Nutzung digitaler Marktplätze inkl. Anbindung an die betrieblichen Abläufe (z. B. an ein Warenwirtschafts-oder Logistiksystem)
Individualisierte Programmierung von neuen Funktionalitäten für Apps, Webseiten und Produkte (z.B. Produktkonfiguratoren, VR-/AR-Schnittstellen, Chatbots, Gameification, Online-Schnittstellen, Product-as-a-Service, usw.)
Umsetzung von Datensicherheitskonzepten inkl. Recovery-Programmen, Viren- und Firewallschutz, Verschlüsselung, Monitoring, unterbrechungsfreie Stromversorgung, EnterpriseMobility-Management-Lösungen, etc.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Fördervorhaben – schreiben Sie uns!