05.10.2022

BGH-Urteil zu Kundenbewertungen und was Sie tun können

Recht & Soziales | Sichtbarkeit & Marketing
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Bewertung der Kundinnen und Kunden auch mit harschen Worten formuliert werden. Allerdings darf diese keine Schmähkritik sein, also nicht allein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Der Begriff der Schmähkritik ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eng auszulegen.

Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht.

Bei Google auf rechtswidrige oder fragwürdige Bewertungen reagieren

Sie können Bewertungen bei Google über Google Unternehmen melden. Jedoch werden nicht alle gemeldeten Bewertungen entfernt. Handelt es sich um eine sehr problematische Bewertung oder einen falschen Eintrag, dann stellt Google für rechtswidrige oder fragwürdige Einträge ein Formular bereit.

Dort können Sie:

  • bestimmte Inhalte entfernen, die noch in Suche auftauchen, obwohl diese entfernt wurden.
  • personenbezogene Daten gemäß den Produktrichtlinien (personenidentifizierbare Informationen, Doxing, Bilder und Videos mit nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen usw.) aus Google entfernen lassen
  • Verletzung oder Umgehung des Urheberrechts usw. melden
  • weitere rechtliche Probleme melden
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